Das Arbeitsgerät wird vom industriellen Elektrofahrzeug speziell für die Erfüllung der Betriebsanforderungen eingerichtet, wie z. B. das Hebegerät, das Portal und die Gabel des Elektrostaplers. Das Anheben der Gabel und das Neigen des Mastes erfolgt üblicherweise über ein hydraulisches System, das von einem Elektromotor angetrieben wird.
Nationaler Standard
Die „Sicherheitsanforderungen für Elektromotorräder und Elektromopeds“ legen hauptsächlich die elektrischen Geräte, die mechanische Sicherheit, Zeichen und Warnungen sowie Prüfmethoden für Elektromotorräder und Elektromopeds fest. Dazu gehören: Die von Elektrogeräten erzeugte Hitze darf keine Verbrennungen, Materialschäden oder Verbrennungen verursachen; Leistungsbatterien und Stromkreissysteme sollten mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sein; Elektromotorräder sollten über einen Schlüsselschalter usw. gestartet werden.
Elektrische zweirädrige Motorräder: angetrieben durch Elektrizität; zweirädrige Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.
Elektrisches dreirädriges Motorrad: ein elektrisch angetriebenes dreirädriges Motorrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h und einem Leergewicht von nicht mehr als 400 kg. [1]
Elektrische zweirädrige Mopeds: elektrisch angetriebene zweirädrige Motorräder, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt mehr als 20 km/h und nicht mehr als 50 km/h; Das Leergewicht des Fahrzeugs beträgt mehr als 40 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 50 km/h.
Elektrische dreirädrige Mopeds: elektrisch angetrieben, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 50 km/h und das Leergewicht des gesamten Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 50 km/h
400 kg schweres dreirädriges Moped





